Nach dem Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) wurde die Tagespflege zum 1.August 2005 in die gesetzliche Förderung aufgenommen.
Die Förderung beginnt ab einer wöchentlichen Betreuungszeit von 6 Stunden.
Die Elternbeiträge sind an die Krippengebühren der Stadt Kaufbeuren gekoppelt.
Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.